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Kletterregelung Kaitersberg

Zum Schutz des Krausen Rollfarns, der neben den wenigen Exemplaren am Kaitersberg, nur noch im Schwarzwald und in der Eifel vorkommt, gelten spezielle Regelungen für den Kaitersberg, insbesondere für das Glasscherbenviertel. Dort darf die Stahlhelmwand nicht mehr beklettert werden. Der Zustieg zu den anderen Sektoren darf nicht mehr durch Abseilen erfolgen, sondern es ist auf dem Pfad nahe der ursprünglichen Abseilstelle abzusteigen.

Wir bitten alle Kletterer sich dringend an die zwischen den Kletterverbänden und der Unteren Naturschutzbehörde vereinbarten Regelungen zu halten, ansonsten droht eine Totalsperre des Glasscherbenviertels!

Hier kannst du die komplette Liste der Kletterverbote im Bayerischen Wald als pdf downloaden.

 
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