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Kletterregelung

Da es in Hessen keine zusammenhängenden Klettergebiete gibt, gibt es auch verschiedene Vereinbarung zum naturverträglichen Klettern. Solange kein ausgesprochenes Verbot oder eine explizite Einschränkung vorliegt, darf geklettert werden. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Felsen deren Status ungeklärt ist.

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Bild rechts: Der Konrad Fels an der Lahn

Ein definitives Kletterverbot liegt am Konrad Felsen vor (www.free-konrad.de). Eingeschränkt ist das Klettern auch an der Lorsbacher Wand (siehe Informationen zum Fels). An den Eschbacher Klippen soll möglichst auf Magnesia verzichtet werden.

Eine Liste der aktuellen Sperrungen findest Du hier.

Das Maßnahmenpaket des DAV zum naturverträglichen Klettern beinhaltet beispielsweise die Erarbeitung von Kletterkonzeptionen in Zusammenarbeit mit Behörden und Naturschutzverbänden. Der DAV setzt hierbei auf möglichst differenzierte Lösungen, die kleinräumig regeln, wo Klettern naturverträglich möglich ist und wo die Grenze überschritten wird. Zustiege und gesperrte Felsbereiche werden bundesweit mit den Symbolen Kreuz & Pfeil gekennzeichnet. Bei Brut von geschützten Vogelarten, wie beispielsweise dem Wanderfalken, werden die Felsen oder Teilbereiche zeitlich befristet gesperrt .

Weitere Infos:
Checkpunkte einer umweltverträglichen Tourenplanung
Die Bundeskletterkonzeption
Beschlüsse des DAV zu Klettern & Naturschutz
Konfliktzonen und Lösungsstrategien
Neutourenregelungen

Zuletzt geändert am:  09.11.07
 
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